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      HLP: Veranlagungsprüfung in Neustadt/Dosse beendet

      Neustadt/Dosse (fn-press). Weitere Kandidaten haben die erste Hürde in Sachen Hengstleistungsprüfung genommen. In Neustadt/Dosse konnten 26 von 28...mehr

      17.05.2018

      Mautpflicht wird ausgeweitet

      Warendorf/Berlin (fn-press). Seit 2005 herrscht auf bundesdeutschen Autobahnen die Mautpflicht für Lkw. Ab 1. Juli wird das Mautsystem auch auf...mehr

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Information zur Nichtmitgliederversicherung für Flüchtlinge und Asylbewerber

Hannover (psvhannover-aktuell). Seit dem 22. November 2014 hat der LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB) mit der ARAG-Sportversicherung eine Nichtmitgliederversicherung für Flüchtlinge und Asylbewerber abgeschlossen.

"Unser Ziel ist es, diesem Personenkreis unbürokratisch die Möglichkeit zur eröffnen, in unsere Vereinen Sport zu treiben und ihnen dabei auch einen Versicherungsschutz zur Seite zu stellen. Damit leistet der Sport einen Beitrag zur Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern in der Gesellschaft. In den letzten Wochen haben Vereine bei uns verstärkt nachgefragt, ob Flüchtlinge und Asylbewerber auch dann versichert sein, wenn sie bei gemeinnützigen Arbeiten in den Vereinen tätig sind. Wir haben dies zum Anlass genommen, den Versicherungsschutz für Flüchtlinge und Asylbewerber zu erweitern. Der Versicherungsschutz besteht nunmehr auch bei der Ausführung von gemeinnützigen Arbeiten innerhalb der LSB-Organisationen", so Reinhard Rawe, Vorstandsvorsitzender des LSB Niedersachsen.

Infoblatt Nichtmitgliederversicherung (Stand 9. Juli 2015)
•    Die Flüchtlinge und Asylbewerber in Niedersachsen, die sich in einem niedersächsischen Sportverein (der  Mitglied im LSB ist)  sportlich betätigen, haben Versicherungsschutz über die ARAG, auch wenn sie keine Vereinsmitglieder sind. Der Versicherungsschutz gilt für Erwachsene, Kinder und Jugendliche.
•    Versicherungsschutz besteht in vollem Umfang der Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung des aktuellen Sportversicherungsvertrages.
•    Versichert ist die aktive Sportausübung im Verein, die Teilnahme an geselligen und sonstigen Veranstaltungen, die Beteiligung als Zuschauer und Begleiter und der Rückweg. Nicht versichert ist der Hinweg.
•    Spätestens dann, wenn Flüchtlinge und Asylbewerber am Wettkampfbetrieb teilnehmen oder einen Spielerpass beantragen, müssen sie Mitglied des Vereins werden.
•    Für den Krankenversicherungsschutz der Flüchtlinge und Asylbewerber gelten die gesetzlichen Bestimmungen, hierauf hat die Nichtmitgliederversicherung (Unfallversicherungsbereich) keinen Einfluss.
•    Der oben genannte Versicherungsschutz besteht auch bei der Ausführung von gemeinnützigen Arbeiten und als Helfer bei Veranstaltungen in den Sportvereinen und weiteren Organisationen des LSB.
•    Werden die Flüchtlinge und Asylbewerber in den Sportvereinen und weiteren Organisationen des LSB als Mitarbeiter gegen Vergütung tätig, so besteht für sie auch als Nichtmitglieder Versicherungsschutz gemäß des Sportversicherungsvertrages. ACHTUNG: Hierbei aber bitte die gesetzlichen Bestimmungen für die bezahlte Arbeit von Flüchtlingen und Asylbewerbern beachten! Die Versicherung ersetzt auch nicht eine eventuell notwendige Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).

Sind Flüchtlinge und Asylbewerber bei der Bestandserhebung zu melden?
Wenn Flüchtlinge und Asylbewerber im Sportverein den Status des Nichtmitgliedes haben, sind sie bei der Bestandserhebung nicht zu melden.
Erwerben Flüchtlinge und Asylbewerber des Status eines ordentlichen Vereinsmitgliedes, sind sie bei der Bestandserhebung zu melden. Diese Meldung hat unabhängig davon zu erfolgen, ob Flüchtlinge und Asylbewerber durch eine interne Regelung ggf. beitragsfrei gestellt werden.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Versicherungsschutz an die zuständige Sachbearbeiterin beim LSB,  Frau Tönnies, die Sie per E-Mail unter stoennies@lsb-niedersachsen.de und telefonisch unter 0511/1268-140 erreichen. Sie können auch  per E-Mail unter vsbhannover@arag-sport.de und unter der Telefon-Nummer 0511/1268-5200  Kontakt zum ARAG-Sportversicherungsbüro aufnehmen.

Für  weitergehende Fragen  zum Thema der Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern  wenden Sie sich bitte innerhalb des LSB an Herrn Gündel vom Team „Integration, Sport und soziale Arbeit, Soziales“. Sie können Herrn Gündel per E-Mail unter rguendel@lsb-niedersachsen.de oder telefonisch unter 0511/1268-187 erreichen.

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